für die Nutzung des Sponsoring-Tools
Stand: August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung des vom Anbieter bereitgestellten webbasierten Sponsoring-Tools.
2. Anbieter ist:
Patrick Schmidt
Agentur für Sportmarketing (Einzelunternehmen)
Jovyplatz 4, 45964 Gladbeck
E-Mail: patrick@heysponsor.de
nachfolgend „Anbieter" genannt.
3. Das Sponsoring-Tool richtet sich ausschließlich an Vereine, Verbände, Unternehmen, Organisationen, Vermarktungsagenturen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen — Näheres siehe Hinweis zum Widerrufsrecht.
5. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Bereitstellung eines webbasierten Sponsoring-Tools als Software-as-a-Service-Lösung, nachfolgend „Software" oder „Sponsoring-Tool" genannt.
2. Das Sponsoring-Tool dient insbesondere der Organisation und Verwaltung von Sponsoring- und Vermarktungsaktivitäten.
Hierzu können je nach gebuchtem Leistungsumfang insbesondere folgende Funktionen gehören:
3. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gebuchten Produktversion, der Leistungsbeschreibung auf der Website sowie gegebenenfalls individuell vereinbarten Zusatzleistungen.
4. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.
Insbesondere wird nicht geschuldet:
5. Soweit innerhalb der Software Vorlagen, Mustertexte, Berechnungen, Empfehlungen oder automatisierte Hinweise zur Verfügung gestellt werden, dienen diese der organisatorischen Unterstützung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.
3. Vertragsschluss
1. Die Darstellung des Sponsoring-Tools auf der Website stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet wird.
2. Der Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch:
3. Soweit der Vertrag über einen Online-Bestellprozess abgeschlossen wird, erhält der Kunde nach erfolgreichem Vertragsschluss eine Bestätigung in elektronischer Form.
4. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss vollständige und zutreffende Angaben zu machen.
5. Die Person, die den Vertrag für einen Verein, Verband, ein Unternehmen oder eine sonstige Organisation abschließt, bestätigt, hierzu ausreichend bevollmächtigt zu sein.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht abweichend vereinbart, beträgt die Vergütung für die Nutzung des Sponsoring-Tools:
399,00 Euro netto pro Vertragsjahr
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Zusätzlich wird bei erstmaligem Vertragsabschluss eine einmalige Onboardingpauschale in Höhe von
299,00 Euro netto
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.
3. Die Onboardingpauschale fällt einmalig je neu eingerichtetem Kunden beziehungsweise Vereinsmandanten an, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4. Zusätzliche Funktionen, Add-ons oder individuelle Leistungen können gesondert berechnet werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
5. Für die optionalen Zusatzfunktionen „LED-Banden" und „Hospitality" beträgt die Vergütung, soweit nicht abweichend vereinbart, jeweils:
199,00 Euro netto pro Vertragsjahr je Zusatzfunktion
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Die jeweils geltenden Preise für sonstige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem Angebot, der aktuellen Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.
7. Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch zur Verfügung gestellt beziehungsweise per E-Mail übermittelt.
8. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.
9. Der Kunde ist dafür verantwortlich, korrekte Rechnungs- und Kontaktdaten zu hinterlegen.
5. Vertragslaufzeit und Verlängerung
1. Die Vertragslaufzeit beträgt, sofern nicht abweichend vereinbart, zwölf Monate ab dem im Vertrag beziehungsweise in der Auftragsbestätigung genannten Startdatum.
2. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Für eine Fortsetzung der Nutzung über das Laufzeitende hinaus ist eine erneute Bestellung erforderlich.
3. Abweichende Laufzeiten, einschließlich einer automatischen Verlängerung mit Kündigungsmöglichkeit, können individuell vereinbart werden.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Soweit im Einzelfall eine Kündigung in Betracht kommt (z. B. bei individuell vereinbarter Verlängerungsoption oder außerordentlicher Kündigung), kann diese mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden.
6. Der Anbieter kann zusätzlich innerhalb des Kundenbereichs eine elektronische Kündigungsmöglichkeit bereitstellen.
6. Onboarding
1. Das Onboarding dient dazu, den Kunden mit den grundlegenden Funktionen des Sponsoring-Tools vertraut zu machen und den Einstieg in die Nutzung zu unterstützen.
2. Umfang und Form des Onboardings können insbesondere umfassen:
3. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst das Onboarding keine vollständige Erfassung oder Migration sämtlicher bestehender Kundendaten durch den Anbieter.
4. Umfangreiche Datenübernahmen, Datenbereinigungen oder individuelle Einrichtungstätigkeiten können gesondert angeboten und berechnet werden.
5. Die Onboardingpauschale wird auch dann fällig, wenn der Kunde angebotene Onboardingleistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, sofern die Nichtinanspruchnahme vom Kunden zu vertreten ist.
7. Bereitstellung und Verfügbarkeit
1. Das Sponsoring-Tool wird als webbasierte Anwendung über das Internet bereitgestellt.
2. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit und einen zuverlässigen Betrieb der Software.
3. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von 100 Prozent wird nicht geschuldet.
4. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
5. Planbare Wartungsarbeiten sollen nach Möglichkeit zu Zeiten mit geringer Nutzung durchgeführt werden.
6. Der Anbieter ist berechtigt, technische Maßnahmen durchzuführen, die zur Sicherheit, Stabilität oder Weiterentwicklung des Systems erforderlich sind.
8. Weiterentwicklung der Software
1. Der Anbieter ist berechtigt, das Sponsoring-Tool während der Vertragslaufzeit weiterzuentwickeln, technisch anzupassen und Funktionen zu verändern.
2. Änderungen können insbesondere vorgenommen werden aufgrund:
3. Der Anbieter wird wesentliche Kernfunktionen nicht ohne sachlichen Grund so einschränken, dass der Vertragszweck für den Kunden erheblich beeinträchtigt wird.
4. Neue Funktionen können Bestandteil des bestehenden Tarifs werden oder als kostenpflichtiges Zusatzmodul angeboten werden.
9. Benutzerkonten und Zugänge
1. Der Kunde kann im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs Benutzerkonten für berechtigte Personen anlegen beziehungsweise anlegen lassen.
2. Benutzerzugänge sind personenbezogen und dürfen grundsätzlich nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ausschließlich berechtigte Personen Zugriff auf sein Kundenkonto erhalten.
4. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen.
5. Besteht der Verdacht, dass Zugangsdaten kompromittiert wurden, ist der Anbieter unverzüglich zu informieren und das betroffene Passwort zu ändern.
6. Soweit eine Zwei-Faktor-Authentifizierung angeboten oder vorgeschrieben wird, ist der Kunde dafür verantwortlich, die hierfür notwendigen Authentifizierungsmittel sicher aufzubewahren.
7. Der Kunde ist für die Verwaltung und Entfernung nicht mehr benötigter Benutzerkonten verantwortlich.
10. Pflichten des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, das Sponsoring-Tool ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB zu nutzen.
2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
3. Für die in das Sponsoring-Tool eingestellten Inhalte und Daten ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich.
4. Dies betrifft insbesondere:
5. Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt, um hochgeladene Inhalte innerhalb des Sponsoring-Tools zu verwenden.
11. Sponsoren- und Kontaktdaten
1. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingepflegten personenbezogenen Daten verantwortlich.
2. Dies betrifft insbesondere Daten von:
3. Der Anbieter übernimmt keine Prüfung, ob der Kunde die jeweiligen Daten erheben, speichern, kontaktieren oder zu Vertriebszwecken verwenden darf.
4. Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, die datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Voraussetzungen seiner Sponsorenakquise und Kommunikation einzuhalten.
12. Angebote und Vertragsdokumente
1. Das Sponsoring-Tool kann Funktionen zur Erstellung von Angeboten, Sponsoringvereinbarungen, Vertragsübersichten und PDF-Dokumenten bereitstellen.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die erzeugten Dokumente vor ihrer Verwendung auf sachliche und rechtliche Richtigkeit zu überprüfen.
3. Das Sponsoring-Tool ersetzt keine rechtliche Prüfung von Sponsoringverträgen.
4. Der Anbieter übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass vom Kunden erstellte Verträge:
5. Automatisierte Hinweise auf mögliche Branchenkonflikte stellen eine technische Unterstützung dar. Sie ersetzen nicht die Prüfung durch den Kunden.
13. Rechnungs-Add-on
1. Soweit der Kunde ein optionales Rechnungsmodul bucht, kann das Sponsoring-Tool Funktionen zur Erstellung und Verwaltung von Rechnungen bereitstellen.
2. Der Kunde bleibt für die steuerliche und rechtliche Richtigkeit seiner Rechnungsdaten verantwortlich.
3. Dies umfasst insbesondere:
4. Der Anbieter erbringt mit dem Rechnungsmodul keine Steuerberatung.
5. Der Kunde ist verpflichtet, die erzeugten Rechnungen und steuerrelevanten Angaben vor ihrer Verwendung auf Richtigkeit zu prüfen.
6. Soweit gesetzliche Anforderungen an elektronische Rechnungen, Aufbewahrung, Rechnungsnummern oder steuerliche Pflichtangaben bestehen, wird der Anbieter die Software im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs entsprechend weiterentwickeln. Die Verantwortung für die korrekte tatsächliche Nutzung verbleibt beim Kunden.
14. Öffentliche Sponsoringseiten und Anfrageformulare
1. Das Sponsoring-Tool kann dem Kunden ermöglichen, Vermarktungsflächen, Sponsoringpakete oder sonstige Inhalte öffentlich zugänglich zu machen.
2. Der Kunde entscheidet selbst, welche Inhalte veröffentlicht werden.
3. Für die Richtigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit dieser Inhalte ist der Kunde verantwortlich.
4. Anfragen über öffentliche Formulare stellen grundsätzlich noch keinen verbindlichen Sponsoringvertrag dar, sofern dies nicht ausdrücklich anders dargestellt wird.
5. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und einem Interessenten entsteht erst nach Maßgabe der zwischen diesen Parteien getroffenen Vereinbarung.
6. Der Anbieter wird nicht Partei eines Sponsoringvertrages zwischen dem Kunden und dessen Sponsoren oder Interessenten.
15. Zahlungsübersichten
1. Innerhalb des Sponsoring-Tools können Zahlungseingänge und offene Forderungen dokumentiert werden.
2. Die Zahlungsübersicht stellt grundsätzlich eine organisatorische Dokumentationsfunktion dar.
3. Soweit keine direkte Anbindung an ein Zahlungs- oder Buchhaltungssystem vereinbart wurde, muss der Kunde Zahlungseingänge selbst erfassen beziehungsweise überprüfen.
4. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Übereinstimmung der im Sponsoring-Tool dokumentierten Zahlungsinformationen mit Bank-, Buchhaltungs- oder Steuerdaten des Kunden.
16. Umsatzprognosen und Auswertungen
1. Im Sponsoring-Tool dargestellte Prognosen, Kennzahlen und Auswertungen basieren auf den vom Kunden hinterlegten Daten.
2. Prognosen stellen keine Garantie zukünftiger Einnahmen oder wirtschaftlicher Entwicklungen dar.
3. Die Aussagekraft der Auswertungen hängt insbesondere von der Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden hinterlegten Informationen ab.
17. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
1. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.
2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
3. Der Kunde bleibt im Rahmen der Auftragsverarbeitung grundsätzlich Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten.
4. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der getroffenen Vereinbarungen.
5. Soweit Unterauftragsverarbeiter eingesetzt werden, erfolgt dies entsprechend den Vorgaben des Auftragsverarbeitungsvertrages.
6. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
18. Datensicherung
1. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der innerhalb der Software verarbeiteten Daten.
2. Hierzu können insbesondere regelmäßige automatisierte Sicherungen der zentralen Datenbestände gehören.
3. Backups dienen primär der Wiederherstellung des Gesamtsystems nach technischen Störungen und stellen keine individuelle Archivierungs- oder Backup-Lösung für einzelne Kundendaten dar.
4. Der Kunde bleibt verpflichtet, Daten und Dokumente, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen oder für seinen Geschäftsbetrieb besonders wichtig sind, soweit erforderlich zusätzlich eigenständig zu sichern beziehungsweise zu archivieren.
19. Datenausgabe und Vertragsende
1. Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit die innerhalb der Software angebotenen Exportfunktionen nutzen.
2. Nach Vertragsende wird der Zugang des Kunden zum Sponsoring-Tool deaktiviert.
3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig vor Vertragsende über die vorhandenen Exportfunktionen zu sichern.
4. Personenbezogene Kundendaten werden nach Vertragsende entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, dem Auftragsverarbeitungsvertrag und den festgelegten Löschfristen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstige Rechtsgrundlagen einer Löschung entgegenstehen.
5. Soweit technisch möglich, kann eine gesonderte Datenbereitstellung nach Vertragsende gegen angemessene Vergütung vereinbart werden.
20. Rechte an der Software
1. Sämtliche Rechte an der Software, insbesondere Urheber-, Marken-, Datenbank- und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
2. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Software.
3. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt:
4. Gesetzlich zwingend zulässige Handlungen bleiben unberührt.
21. Rechte an Kundendaten
1. Die Rechte an den vom Kunden eingestellten Daten verbleiben beim Kunden beziehungsweise bei den jeweiligen Rechteinhabern.
2. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragslaufzeit die zur technischen Bereitstellung, Speicherung, Verarbeitung, Sicherung und Darstellung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
3. Eine Nutzung der Kundendaten zu anderen Zwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht.
22. Sperrung des Zugangs
1. Der Anbieter kann den Zugang zum Sponsoring-Tool vorübergehend ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass:
2. Soweit es die Umstände zulassen, wird der Anbieter den Kunden vor einer Sperrung informieren und Gelegenheit zur Abhilfe geben.
3. Bei unmittelbaren Sicherheitsrisiken ist eine sofortige Sperrung zulässig.
4. Bei Zahlungsverzug kann der Zugang nach vorheriger Mahnung und angemessener Zahlungsfrist vorübergehend eingeschränkt werden, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessen ist.
5. Die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.
23. Gewährleistung und Mängel
1. Der Anbieter gewährleistet, dass das Sponsoring-Tool im Wesentlichen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang genutzt werden kann.
2. Technisch unerhebliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit die vertragsgemäße Nutzung hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
3. Der Kunde hat auftretende Störungen oder Fehler möglichst konkret zu melden.
Die Meldung sollte insbesondere enthalten:
4. Der Anbieter wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist beheben.
5. Gesetzliche Rechte des Kunden bei erheblichen und nicht behobenen Mängeln bleiben unberührt.
24. Haftung
1. Der Anbieter haftet unbeschränkt:
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
5. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für wirtschaftliche Entscheidungen des Kunden, die auf Grundlage selbst eingetragener Daten, Prognosen oder Auswertungen getroffen werden.
6. Ebenso haftet der Anbieter nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Kunde:
7. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
25. Fremdsysteme und Drittanbieter
1. Für einzelne Funktionen können technische Dienste Dritter eingesetzt werden.
Hierzu können beispielsweise gehören:
2. Soweit die Verfügbarkeit einzelner Funktionen von Leistungen Dritter abhängt, kann der Anbieter keine uneingeschränkte Verfügbarkeit dieser externen Systeme gewährleisten.
3. Der Anbieter wird bei Änderungen oder Ausfällen von Drittanbieterdiensten angemessene Maßnahmen treffen, um die vertragsgemäße Nutzung soweit möglich aufrechtzuerhalten.
26. Agenturzugänge
1. Soweit ein Agenturzugang gebucht wird, kann der Kunde mehrere Vereine oder sonstige Mandanten über einen zentralen Zugang verwalten.
2. Der Agenturkunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Verwaltung und Verarbeitung der Daten der jeweiligen Vereine berechtigt ist.
3. Der Agenturkunde stellt sicher, dass erforderliche Verträge und datenschutzrechtliche Vereinbarungen mit den betreuten Vereinen bestehen.
4. Der Anbieter wird durch die Bereitstellung eines Agenturzugangs nicht Vertragspartner der zwischen Agentur und Verein bestehenden Vermarktungs-, Beratungs- oder Sponsoringverträge.
5. Die einzelnen Vereinsmandanten werden innerhalb der Software technisch voneinander getrennt, soweit dies dem vorgesehenen Leistungsumfang entspricht.
27. Änderungen von Preisen
1. Der Anbieter kann Preise für zukünftige Vertragsperioden ändern.
2. Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor Beginn der nächsten Vertragsperiode in Textform mitgeteilt.
3. Eine Preisänderung während einer bereits vollständig bezahlten laufenden Vertragsperiode erfolgt nicht, sofern nicht zusätzliche Leistungen oder Add-ons gebucht werden.
4. Führt eine angekündigte Preiserhöhung zu einer wesentlichen Erhöhung der vereinbarten Vergütung, kann dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der laufenden Vertragsperiode eingeräumt werden. Einzelheiten werden mit der Preisänderungsmitteilung bekannt gegeben.
28. Änderungen dieser AGB
1. Der Anbieter kann diese AGB ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen aufgrund:
2. Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht wesentlich zulasten des Kunden verändern, bedürfen einer entsprechenden vertraglichen Grundlage beziehungsweise Zustimmung, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
3. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde in Textform informiert.
29. Außerordentliche Kündigung
1. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
2. Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde:
3. Soweit eine Vertragsverletzung heilbar ist, soll vor einer außerordentlichen Kündigung grundsätzlich eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden.
30. Höhere Gewalt
Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen.
Hierzu können insbesondere gehören:
Die betroffene Vertragspartei wird sich bemühen, die Auswirkungen soweit wie möglich zu begrenzen.
31. Abtretung und Vertragsübertragung
1. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
2. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
3. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Übertragung des Geschäftsbetriebs oder des betreffenden Produktbereichs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern hierdurch berechtigte Interessen des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
32. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann mit Gegenforderungen aufrechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, soweit die Gegenforderungen unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind beziehungsweise aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
33. Kommunikation
1. Vertragsrelevante Mitteilungen können grundsätzlich in Textform erfolgen.
2. Der Kunde verpflichtet sich, eine aktuelle E-Mail-Adresse für vertragsrelevante Kommunikation zu hinterlegen.
3. Änderungen der Kontaktdaten sind dem Anbieter beziehungsweise über die vorgesehenen Kontofunktionen mitzuteilen.
34. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
3. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
5. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Kontakt
Bei Fragen zum Vertrag oder zum Sponsoring-Tool:
Patrick Schmidt
Agentur für Sportmarketing
Jovyplatz 4, 45964 Gladbeck
E-Mail: patrick@heysponsor.de
Telefon: 01577 8771689